LEISTUNGEN

Ergotherapie & Osteopathie sind auf Anatomie basierende Disziplinen und kein Ersatz für einen Arztbesuch, sondern Teil einer ganzheitlichen Behandlung.

Erstbehandlung*75 min150,–
Osteopathie60 min130,–
Ergotherapie Einzelbehandlung45 min100,–
Ergotherapie Einzelbehandlung60 min130,–
Statische Schiene – je nach Größe
klein, z.B. Fingerschiene140,–
mittel, ohne Handgelenkseinschluss170,–
groß, mit Handgelenkseinschluss195,–
Dynamische Schiene
z.B. nach Kleinert
300,–

Die Behandlung kann, nach Sondervereinbarung, gerne bei Ihnen zuhause stattfinden.

ABRECHNUNG

Ich möchte darüber informieren, dass sich mein Abrechnungsverfahren ab dem 1. Januar 2026 ändert.

Ab diesem Zeitpunkt wird jeder Termin direkt nach der Behandlung einzeln abgerechnet. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per EC- oder Kreditkarte.

Diese Umstellung ermöglicht eine klare und sofort nachvollziehbare Abrechnung, ohne spätere Sammelrechnungen – einfach, transparent und direkt abgeschlossen.

Bitte bringen Sie daher zu jedem Termin eine gültige Zahlungskarte mit.

*ERSTBEHANDLUNG:

Zur vollständigen Transparenz möchte ich darauf hinweisen, dass die Kosten für die Erstbehandlung nicht von der Krankenkasse rückerstattet werden. Die Erstbehandlung dient der ausführlichen Anamnese, Diagnose und Planung der weiteren Therapie und bildet somit eine wichtige Grundlage für alle folgenden Behandlungsschritte.

Bei Fragen zu Kosten, Ablauf oder weiteren Behandlungsmöglichkeiten stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

TERMINVEREINBARUNG

Eine Terminvereinbarung ist über tg@ergo-osteo.at oder auch telefonisch unter +43 680 2338070 möglich.

ZUSATZINFORMATION

Um einen bestmöglichen Ersttermin zu gewährleisten, bitte alle vorhandenen relevanten Befunde sowie den Verordnungsschein mitbringen. Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen spätestens 24 Stunden zuvor telefonisch oder per E-Mail abgesagt werden. Bei nicht zeitgerechter Terminabsage werden die Therapiekosten vollständig in Rechnung gestellt. 

Der Verordnungsschein für Ergotherapie und Osteopathie muss von einem Hausarzt/Hausärztin oder einem Facharzt/Fachärztin ausgestellt werden und sowohl die Diagnose als auch die Art, Anzahl und Länge der geplanten Therapieeinheiten beinhalten. Die Verordnung bitte unbedingt vor dem Ersttermin bei der Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen.